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Die Geschichte der Kanzlei
Unsere Struktur
Unsere Philosophie
 

VORSTELLUNG

 


- Die Geschichte der Kanzlei

Die Partnerschaftsgesellschaft WEISSBERG - GAETJENS - ZIEGENFEUTER wurde im Jahre 1991 von Kenneth M. WEISSBERG, Kay GAETJENS und Gerd O. ZIEGENFEUTER gegründet. Die drei Anwälte haben gemeinsam ihr Studium des französischen Rechts an der Universität Nizza absolviert und seither ihre internationalen Aktivitäten in enger Zusammenarbeit vorangetrieben. Im Jahre 2002 wurde anlässlich der Aufnahme von neuen Partnern die Bezeichnung in WEISSBERG – GAETJENS – ZIEGENFEUTER & Associés geändert.

- Unsere Struktur

Wir teilen die Überzeugungen, die dem allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) zugrunde liegen und sind überzeugte Anhänger der Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Europäischen Union, der NAFTA, des MERCOSUR und der ANSEA.

Wir erachten es für notwendig, innerhalb Frankreichs sowohl in Paris als auch in den Regionen Provence Côte d'Azur, Monaco und Rhône-Alpes vertreten zu sein.

Der ständig ansteigenden Bedeutung der unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften und der Reglementierung der Europäischen Gemeinschaft tragen wir durch eine leistungsfähige europäische Organisationsstruktur Rechnung. Deshalb sind wir Mitglied des Netzwerkes CONSULEGIS, welches über 80 wirtschaftsrechtlich orientierte Anwaltskanzleien auf der ganzen Welt verbindet.

Wir sind in Nordamerika mit unseren Büros in New York und Miami und in Kanada aufgrund unseres Partnerschaftsabkommens mit der Kanzlei Amsterdam & Peroff in Toronto und Cabinet McMillan Binch Mendelsohn in Montreal vertreten.

Die Qualität und Erfahrung unserer Partner und Mitarbeiter ermöglicht es uns, Gerichtsverfahren und Beratungsmandate zwischen Frankreich, den Vereinigten Staaten, Kanada, Westafrika und Asien mit größtmöglicher Effizienz zu betreuen.

- Unsere Philosophie

Über die standesrechtlichen Grundsätze der Anwaltschaft hinaus legen wir unserer Arbeit die folgenden Überzeugungen zugrunde:

1 - Effizienz und Erfolg bei der Abwicklung von Geschäften setzen eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten voraus. Dies erfordert auf beiden Seiten ein hohes Maß an Verfügbarkeit und einen uneingeschränkten Informationsaustausch. Aus diesem Grunde können wir nicht jedes uns angetragene Mandat übernehmen, setzen uns jedoch mit ganzer Kraft für die von uns angenommenen Mandate ein. Jeder Anwalt, der eine Akte betreut, führt sein Mandat persönlich aus. Dabei kann er sich auf die Unterstützung der gesamten Kanzlei verlassen, bleibt jedoch der verantwortliche Ansprechpartner seines Mandanten.

2 - Die Abwicklung uns anvertrauter Mandate wird energisch vorangetrieben. Sie unterliegt einem Zeitplan, der es dem Mandanten erlaubt, den Abschluss seines Rechtsfalles mit Zuversicht zu erwarten und entsprechende Dispositionen zu treffen. Wir sind der Ansicht, dass unsere Tätigkeit eine Aufwertung der uns anvertrauten Mandate zur Folge hat und geben unser Bestes für deren zügige Bearbeitung.

3 - Wir vereinbaren unsere Honorare in angemessener Höhe und klarer Form, sei es auf der Basis eines Festhonorares oder eines Stundenhonorarsatzes. Die Höhe des Stundenhonorarsatzes bemisst sich nach:

- der Erfahrung und der Qualifikation des Rechtsanwaltes;
- der Schwierigkeit und des Umfangs des Rechtsfalles;
- dem Streitwert und dem erzielten Ergebnis.
Wir sind gerne bereit, unseren Mandanten auf Anfrage einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung der zu erwartenden Honorare und Spesen zu unterbreiten.

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