Wir teilen die Überzeugungen, die dem
allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
zugrunde liegen und sind überzeugte Anhänger
der Zusammenarbeit zwischen den Ländern
der Europäischen Union, der NAFTA, des
MERCOSUR und der ANSEA.
Wir erachten es für notwendig, innerhalb
Frankreichs sowohl in Paris als auch in den
Regionen Provence Côte d'Azur, Monaco
und Rhône-Alpes vertreten zu sein.
Der ständig ansteigenden Bedeutung der
unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften
und der Reglementierung der Europäischen
Gemeinschaft tragen wir durch eine leistungsfähige
europäische Organisationsstruktur Rechnung.
Deshalb sind wir Mitglied des Netzwerkes CONSULEGIS,
welches über 80 wirtschaftsrechtlich
orientierte Anwaltskanzleien auf der ganzen
Welt verbindet.
Wir sind in Nordamerika mit unseren Büros
in New York und Miami und in Kanada aufgrund
unseres Partnerschaftsabkommens mit der Kanzlei
Amsterdam
& Peroff in Toronto und Cabinet McMillan Binch Mendelsohn in Montreal vertreten.
Die Qualität und Erfahrung unserer Partner
und Mitarbeiter ermöglicht es uns, Gerichtsverfahren
und Beratungsmandate zwischen Frankreich,
den Vereinigten Staaten, Kanada, Westafrika
und Asien mit größtmöglicher
Effizienz zu betreuen.
- Unsere
Philosophie
Über die standesrechtlichen Grundsätze
der Anwaltschaft hinaus legen wir unserer
Arbeit die folgenden Überzeugungen zugrunde:
1 - Effizienz und Erfolg bei der Abwicklung
von Geschäften setzen eine enge Zusammenarbeit
zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten
voraus. Dies erfordert auf beiden Seiten ein
hohes Maß an Verfügbarkeit und
einen uneingeschränkten Informationsaustausch.
Aus diesem Grunde können wir nicht jedes
uns angetragene Mandat übernehmen, setzen
uns jedoch mit ganzer Kraft für die von
uns angenommenen Mandate ein. Jeder Anwalt,
der eine Akte betreut, führt sein Mandat
persönlich aus. Dabei kann er sich auf
die Unterstützung der gesamten Kanzlei
verlassen, bleibt jedoch der verantwortliche
Ansprechpartner seines Mandanten.
2 - Die Abwicklung uns anvertrauter Mandate
wird energisch vorangetrieben. Sie unterliegt
einem Zeitplan, der es dem Mandanten erlaubt,
den Abschluss seines Rechtsfalles mit Zuversicht
zu erwarten und entsprechende Dispositionen
zu treffen. Wir sind der Ansicht, dass unsere
Tätigkeit eine Aufwertung der uns anvertrauten
Mandate zur Folge hat und geben unser Bestes
für deren zügige Bearbeitung.
3 - Wir vereinbaren unsere Honorare in angemessener
Höhe und klarer Form, sei es auf der
Basis eines Festhonorares oder eines Stundenhonorarsatzes.
Die Höhe des Stundenhonorarsatzes bemisst
sich nach:
- der Erfahrung und der Qualifikation des
Rechtsanwaltes;
- der Schwierigkeit und des Umfangs des Rechtsfalles;
- dem Streitwert und dem erzielten Ergebnis.
Wir sind gerne bereit, unseren Mandanten auf
Anfrage einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung
der zu erwartenden Honorare und Spesen zu
unterbreiten.